Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 06.07.2018 den von Bundesinnenminister Seehofer vorgelegten Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 beschlossen.
“Das Bundeskabinett hat heute meinen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten beschlossen. Wir lösen damit das Versprechen des Koalitionsvertrages ein. Gute finanzielle Bedingungen sind für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wichtig. Sie sind zugleich Wertschätzung für den täglichen Einsatz und das Engagement der Beschäftigten. Ich hoffe nun auf zügige Beratungen im parlamentarischen Verfahren und bin zuversichtlich, dass die erhöhten Bezüge ab Herbst rückwirkend zum 1. März 2018 abschlägig ausgezahlt werden können”, so Seehofer.
Der Gesetzentwurf regelt die Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst im Bund vom 18.04.2018 auf die Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsberechtigte des Bundes. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden linear in drei Schritten angepasst:
• zum 01.03.2018 um 2,99%
• zum 01.04.2019 um 3,09%
• zum 01.03.2020 um 1,06%
Der Versorgungsrücklage werden mit dem ersten Anpassungsschritt 0,2 Prozentpunkte zugeführt. Zusätzlich ist eine einmalige Zahlung von 250 Euro für die Besoldungsberechtigten in den Besoldungsgruppen von A 2 bis A 6 im Jahr 2018 vorgesehen. Die Anwärterbezüge erhöhen sich zum 01.03.2018 und zum 01.03.2019 jeweils um 50 Euro.
Die linearen Bezügeerhöhungen übertragen das finanzielle Volumen der Tarifeinigung auf die Besoldung. Nur diese Form der Übertragung ist systemgerecht. Sie sichern die gleichmäßige Teilhabe der Besoldungs- und Versorgungsberechtigten an der allgemeinen Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse. Die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ist zudem ein Baustein für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes.
Das Bundeskabinett hat außerdem beschlossen, dass – wie schon in den vergangenen Anpassungsrunden – Abschlagszahlungen auf die Besoldungs- und Versorgungserhöhungen geleistet werden. Die Abschlagszahlungen können nach abgeschlossener technischer Umsetzung voraussichtlich im Herbst 2018 – parallel zur Zahlbarmachung für Tarifbeschäftigte – erfolgen.
Mit einer Verkündung im BGBl wird zum Ende des Jahres 2018 gerechnet.
Weitere Informationen
Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020 – PDF, 669 KB)
Quelle: Newsletter des BMI v. 10.07.2018