Das OVG Saarlouis hat am 04.09.2019 entschieden, dass die Landeshauptstadt Saarbrücken den Chef der Saarbrücker Berufsfeuerwehr wieder auf seinen alten Posten setzen muss.
Der Feuerwehrchef war im September 2018 wegen eines angeblich zerrütteten Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und einem Teil der Mitarbeiter der Feuerwehr sowie dem Führungsdienst im Amt abgesetzt worden. Stattdessen wurde er auf eine neu geschaffene Stelle als Brandschutz- und Sicherheitsreferent im Baudezernat versetzt.
Das VG Saarlouis hatte der Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken aufgegeben, den Leiter der Berufsfeuerwehr Saarbrücken vorläufig wieder auf seinen bisherigen Dienstposten als Leiter des Amtes für Brand- und Zivilschutz “rückumzusetzen”. Gegen diesen Beschluss hatte die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken Beschwerde eingelegt.
Das OVG Saarlouis hat die Beschwerde der Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken zurückgewiesen.
Eine zunächst anvisierte Verständigung der Beteiligten auf eine gütliche Einigung sei nicht zustande gekommen.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts stellt die Umsetzung eine dauerhaft gewollte Entbindung des Antragstellers von seinem bisherigen Aufgabenbereich dar. Die Maßnahme sei aller Voraussicht nach nicht von einem sachlichen Grund getragen, verletze offensichtlich den Anspruch des Antragstellers auf eine seiner Laufbahn und Vorbildung gemäße Verwendung und sei schließlich ermessensfehlerhaft ergangen.
OVG Saarlouis, Beschl. v. 04.09.2019 – 1 B 153/19
Pressemitteilung des OVG Saarlouis v. 04.09.2019