Die Beamten des Bundes können mit höheren Bezügen rechnen.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/1797 – PDF, 327 KB) verabschiedete der Innenausschuss mit Zustimmung aller Fraktionen. Danach sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten linear angehoben werden, rückwirkend zum 01.03.2014 um 2,8% und zum 1.03.2015 um 2,2%. Für die Erhöhung der Grundgehälter soll ein Mindestbetrag von 90 Euro gelten. Er führt bei Grundgehältern unter 3.000 Euro zu einer prozentualen Anpassung oberhalb des linearen Erhöhungswertes.
Damit sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 01.04.2014 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Der Tarifabschluss sieht eine Entgelterhöhung um drei Prozent, mindestens aber um 90 Euro zum 01.03.2014 sowie um weitere 2,4% zum 01.03.2015 vor. Bei den Beamten sollen dem Gesetzentwurf zufolge die Erhöhungen jeweils um 0,2 Prozentpunkte vermindert und der Unterschiedsbetrag der Versorgungsrücklage zugeführt werden.
Die Anwärtergrundbeträge sollen sich laut Vorlage entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen in einem ersten Schritt rückwirkend zum 01.03.2014 um 40 Euro erhöhen und in einem zweiten Schritt zum 01.03.2015 um 20 Euro.
Quelle: Mitteilung des Bundestages vom 24.09.2014