Das Kabinett hat den Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) beschlossen.
Damit wird das Dienstrecht insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel und die Digitalisierung weiterentwickelt. Das Gesetz soll dem Bund als Dienstherrn größere Flexibilität verschaffen und zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung bieten. Zudem wird Verwaltungsaufwand verringert. Insbesondere sind folgende Anpassungen vorgesehen:
• Erweiterung und Flexibilisierung der Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung,
• Erhöhungen von Zulagenbeträgen sowie Schaffung von neuen und strukturelle Veränderungen bestehender Zulagentatbestände,
• Verbesserungen für die Anwärter
• Verbesserungen in der Auslandsbesoldung,
• Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft in Krisensituationen.
Quelle: Newsletter Bundesregierung aktuell v. 25.10.2019