Beamte des Bundes und Soldaten können mit höheren Bezügen rechnen.
Dies geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten “Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020” (BT-Drs. 19/4116 – PDF, 600 KB) hervor, den der Innenausschuss am 26.09.2018 einstimmig verabschiedete. Die Vorlage steht am 27.09.2018 zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Der Bundesrat hatte am 21.09.2018 in seiner als Unterrichtung (BT-Drs. 19/4468 – PDF, 443 KB) vorliegenden Stellungnahme keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben.
Danach sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund zum 01.03.2018 und zum 01.04.2019 sowie zum 01.03.2020 linear angehoben werden. Damit werde das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 18.04.2018 zeitgleich und systemgerecht übernommen, heißt es in der Vorlage weiter. Die Erhöhung im Jahr 2018 berücksichtige einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage i.H.v. 0,2 Prozentpunkten.
Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge den Angaben zufolge im Ergebnis zum 01.03.2018 um 2,99%, zum 01.04.2019 um 3,09% und zum 01.03.2020 um 1,06%. Die Empfänger von Dienstbezügen bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6 erhalten laut Vorlage im Jahr 2018 ergänzend eine einmalige Zahlung in Höhe von 250 Euro. Die Anwärterbezüge erhöhen sich laut Vorlage zum 01.03.2018 um 50 Euro und zum 01.03.2019 um weitere 50 Euro.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 701 v. 26.09.2018