Die Bezüge von Beamten, Richtern, Soldaten und Versorgungsempfängern im Bund sollen zum 01.03.2016 sowie zum 01.02.2017 linear angehoben werden.
Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/9533 – PDF, 1,1 MB) vor, der in der kommenden Woche ab dem 19.09.2016 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Damit soll das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 29.04.2016 zeit- und inhaltsgleich übernommen werden.
Die Erhöhung in 2016 vermindert sich laut Vorlage gemäß Bundesbesoldungsgesetz um 0,2 Prozentpunkte im Vergleich zum tariflichen Erhöhungssatz. In 2017 erfolge die Erhöhung ohne eine solche Verminderung. Dementsprechend erhöhten sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis zum 01.03.2016 um 2,2% und zum 01.02.2017 um 2,35%. Die Anwärterbezüge steigen den Angaben zufolge zum 01.03.2016 um 35 Euro und zum 01.02.2017 um 30 Euro.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 516 v. 15.09.2016