Als Anwältin für Beamtenrecht ist Frau Dr. Schroeder grundsätzlich mit allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit gegenwärtigen, zukünftigen oder vergangenen Beamtenverhältnissen auf Lebenszeit, auf Probe, auf Widerruf, auf Zeit oder auch ehrenhalber stellen, befasst und verfügt über ausgewiesene Expertise.
Über besondere Expertise verfügt Frau Dr. Schroeder dabei vor allem im Bereich Versorgung.
Im Ruhestand erhält der Beamte Versorgungsbezüge, die von der zuständigen Stelle nach der Zurruhesetzung des Beamten festgesetzt werden.
Als ausgewiesene Expertin berät und vertritt Frau Dr. Schroeder ihre Mandanten kompetent, umfassend, vorausschauend und erfolgreich in allen Fragen rund um das Thema Versorgung, die nachstehend beispielhaft in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet sind:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Sobald Sie den Eindruck haben, dass Ihnen Unrecht widerfahren (sein) könnte, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Denn je früher Sie dies tun, desto größer ist meist die Bandbreite an Handlungsmöglichkeiten, um die Situation für Sie zu klären.