Als Anwältin für Beamtenrecht ist Frau Dr. Schroeder grundsätzlich mit allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit gegenwärtigen, zukünftigen oder vergangenen Beamtenverhältnissen auf Lebenszeit, auf Probe, auf Widerruf, auf Zeit oder auch ehrenhalber stellen, befasst und verfügt über ausgewiesene Expertise.
Über besondere Expertise verfügt Frau Dr. Schroeder dabei vor allem im Bereich Unfallfürsorge.
Erleidet der Beamte einen Unfall, kann es in Betracht kommen, dass dieser Unfall vom Dienstherrn als Dienstunfall anzuerkennen ist. Erkennt der Dienstherr den Unfall als Dienstunfall an, wird dem Beamten Unfallfürsorge gewährt. Die Unfallfürsorge gehört zum Versorgungsrecht und richtet sich insbesondere nach den Regelungen, die für die Bundesbeamten im Bundes-Beamtenversorgungsgesetz und für die dem Landesbeamtenrecht Nordrhein-Westfalen unterfallenden Beamten im Landesbeamtenversorgungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen enthalten sind.
Als ausgewiesene Expertin berät und vertritt Frau Dr. Schroeder ihre Mandanten kompetent, umfassend, vorausschauend und erfolgreich in allen Fragen rund um das Thema Unfallfürsorge, die nachstehend beispielhaft in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet sind:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Sobald Sie den Eindruck haben, dass Ihnen Unrecht widerfahren (sein) könnte, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Denn je früher Sie dies tun, desto größer ist meist die Bandbreite an Handlungsmöglichkeiten, um die Situation für Sie zu klären.