Ruhestand im Beamtenrecht

Rechtsanwalt für Beamtenrecht in Köln

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Beamtenrecht

Ruhestand

Als Anwältin für Beamtenrecht ist Frau Dr. Schroeder grundsätzlich mit allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit gegenwärtigen, zukünftigen oder vergangenen Beamtenverhältnissen auf Lebenszeit, auf Probe, auf Widerruf, auf Zeit oder auch ehrenhalber stellen, befasst und verfügt über ausgewiesene Expertise. 

Über besondere Expertise verfügt Frau Dr. Schroeder dabei vor allem im Bereich Ruhestand.

An den aktiven Dienst eines Beamten schließt sich dessen Ruhestand an. Die Versetzung in den Ruhestand erfolgt von Gesetzes wegen oder durch einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt. Sie ist statusberührend. Mit dem Wirksamwerden der Zurruhesetzung wandelt sich das aktive Beamtenverhältnis in ein Ruhestandsbeamtenverhältnis.

In der Regel wird ein Beamter beim Erreichen der für ihn geltenden Altersgrenze von Gesetzes wegen in den Ruhestand versetzt. Auf Antrag des Beamten kann der Eintritt seines Ruhestandes hinausgeschoben werden.

Nicht selten wird ein Beamter durch rechtsgestaltenden Verwaltungsakt vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Vorzeitig heißt es deshalb, weil die Zurruhesetzung vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze vollzogen wird. Eine solche vorzeitige Zurruhesetzung kann freiwillig, d.h. mit dem Willen des Beamten, oder unfreiwillig, d.h. gegen den Willen des Beamten, erfolgen. 

Nach geltendem Beamtenrecht gibt es folgende gesetzliche Gründe für eine (ggf. vorzeitige) Versetzung in den Ruhestand:

  • Zurruhesetzung von Gesetzes wegen aufgrund Erreichens der Altersgrenze
  • Zurruhesetzung durch rechtsgestaltenden Verwaltungsakt auf Antrag des Beamten ohne Nachweis der Dienstfähigkeit (Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, die zeitlich vor der gesetzlichen Altersgrenze liegt, und ggf. zusätzlich wegen Schwerbehinderung)
  • Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit durch rechtsgestaltenden Verwaltungsakt von Amts wegen oder ggf. auf Antrag des Beamten.

Als ausgewiesene Expertin berät und vertritt Frau Dr. Schroeder ihre Mandanten kompetent, umfassend, vorausschauend und erfolgreich in allen Fragen rund um das Thema Ruhestand und Zurruhesetzung, die nachstehend beispielhaft in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet sind:

  • Erwerbstätigkeit im Ruhestand
  • Hinausschieben des Eintritts des Ruhestandes
  • vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit (s. Seite Dienstfähigkeit)
  • vorzeitige Zurruhesetzung wegen Erreichens einer bestimmten Altersgrenze, die zeitlich vor der gesetzlichen Altersgrenze liegt, und ggf. zusätzlich wegen Schwerbehinderung.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Sobald Sie den Eindruck haben, dass Ihnen Unrecht widerfahren (sein) könnte, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Denn je früher Sie dies tun, desto größer ist meist die Bandbreite an Handlungsmöglichkeiten, um die Situation für Sie zu klären.

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Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER in Köln