Dienstfähigkeit im Beamtenrecht

Rechtsanwalt für Beamtenrecht in Köln

Dienstfähigkeit Beamtenrecht Rechtsanwalt

Beamtenrecht

Dienstfähigkeit

Als Anwältin für Beamtenrecht ist Frau Dr. Schroeder grundsätzlich mit allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit gegenwärtigen, zukünftigen oder vergangenen Beamtenverhältnissen auf Lebenszeit, auf Probe, auf Widerruf, auf Zeit oder auch ehrenhalber stellen, befasst und verfügt über ausgewiesene Expertise. 

Über besondere Expertise verfügt Frau Dr. Schroeder dabei vor allem im Bereich Dienstfähigkeit.

Die Dienstfähigkeit eines Beamten ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass der Beamte seinen Dienst ausüben kann. Dienstfähig ist ein Beamter, wenn er seine Dienstpflichten erfüllen kann. An der Erfüllung seiner Dienstpflichten kann ein Beamter allerdings aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft gehindert sein. Möglich ist auch, dass ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft bestimmte Dienstpflichten nicht mehr erfüllen kann. Dann ist seine dienstliche Verwendung eingeschränkt.

Bestehen Zweifel an der Dienstfähigkeit, der Dienstunfähigkeit oder der uneingeschränkten dienstlichen Verwendbarkeit des Beamten, wird er daraufhin ärztlich untersucht und ein amtliches Gutachten hierüber erstellt. Anschließend entscheidet der Dienstherr über die weitere dienstliche Verwendung des Beamten.

Als ausgewiesene Expertin berät und vertritt Frau Dr. Schroeder ihre Mandanten in diesem Bereich kompetent, umfassend, vorausschauend und erfolgreich in allen Fragen rund um die Themen, die nachstehend beispielhaft in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet sind:

  • amtsärztliche / polizeiärztliche / vollzugsärztliche / sozialmedizinische Untersuchung oder Nachuntersuchung
  • anderweitige dienstliche Verwendbarkeit
  • Anordnung einer amtsärztlichen / polizeiärztlichen / vollzugsärztlichen / sozialmedizinischen Untersuchung
  • Datenschutz, insbesondere Gesundheitsdatenschutz
  • Dienstfähigkeit / Dienstunfähigkeit / Polizeidienstfähigkeit / Polizeidienstunfähigkeit / Schuldienstfähigkeit / Schuldienstunfähigkeit / Vollzugsdienstfähigkeit / Vollzugsdienstunfähigkeit
  • Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht
  • Kostentragung dienstlich angeordneter Behandlungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
  • Pflicht zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
  • Reaktivierung nach wiedererlangter Dienstfähigkeit
  • Suchpflicht des Dienstherrn nach anderweitiger dienstlicher Verwendung
  • Teildienstfähigkeit / begrenzte Dienstfähigkeit
  • Überprüfung der Dienstfähigkeit / Polizeidienstfähigkeit / Schuldienstfähigkeit /Vollzugsdienstfähigkeit durch den Dienstherrn
  • Überprüfung der dienstlichen Verwendbarkeit durch den Dienstherrn
  • Verfahren zur vorzeitigen Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit von Amts wegen oder auf Antrag
  • Zusatzbegutachtung im Rahmen einer amtsärztlichen / polizeiärztlichen / vollzugsärztlichen / sozialmedizinischen Untersuchung

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Sobald Sie den Eindruck haben, dass Ihnen Unrecht widerfahren (sein) könnte, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Denn je früher Sie dies tun, desto größer ist meist die Bandbreite an Handlungsmöglichkeiten, um die Situation für Sie zu klären.

E-Mail:

Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER in Köln