Am 01.11.2019 sind am LG Frankfurt am Main 45 Referendare neu eingestellt und zugleich in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen worden.
Es sind die ersten Juristen, die seit der am 01.11.2019 in Kraft tretenden Reform der Juristenausbildung und der darin vorgesehenen Wiedereinführung der Verbeamtung von Referendaren am LG Frankfurt am Main ihren Dienst antreten werden (vgl. Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes und von Rechtsverordnungen über die Juristenausbildung, Drs. 20/262).
“Die Verbeamtung von Referendarinnen und Referendaren ist ein erster und wichtiger Schritt, um hervorragende Nachwuchskräfte für die hessische Justiz zu gewinnen und angehende Richterinnen und Richter zu motivieren, ihren Berufsweg in Hessen zu beschreiten. Die Verbeamtung führt nicht nur zu einer stärkeren Bindung der Referendarinnen und Referendare an Hessen. Mit ihr geht auch eine deutlich attraktivere Vergütung einher – ein Aspekt, der gerade im Rhein-Main-Gebiet von besonders hoher Bedeutung ist. Die Ausbildung von Juristinnen und Juristen hat einen großen Stellenwert am LG Frankfurt.”, betonte Gerichtspräsident Dr. Wilhelm Wolf.
Referendare erhalten nun während ihres zweijährigen Vorbereitungsdienstes rund 1.460 Euro brutto monatlich zuzüglich eines etwaigen Familienzuschlags. Außerdem haben sie Anspruch auf eine Beihilfe für Aufwendungen im Krankheitsfall.
Am LG Frankfurt werden sechsmal jährlich Referendare eingestellt. Pro Jahr beginnen rund 250 Referendare ihren Dienst am LG Frankfurt und durchlaufen hier ihre erste viermonatige Ausbildungsstation sowie oftmals später weitere Ausbildungsphasen.
Pressemitteilung des LG Frankfurt vom 01.11.2019