Am 09.06.2016 wurde vom Landtag NRW das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW) verabschiedet, das auf dem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 16/10380) sowie der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses (Lt-Drs. 16/12136) beruht. Das DRModG NRW tritt im Wesentlichen am 01.07.2016 in Kraft.
Das DRModG NRW beinhaltet vor allem die Neufassung des Landesbeamtengesetzes NRW, ein neues Landesbesoldungsgesetz und ein neu gefasstes Landesbeamtenversorgungsgesetz; daneben enthält es zahlreiche Änderungen und Aufhebungen weiterer Rechtsvorschriften.
Das DRModG NRW regelt in erster Linie:
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf: u. a. Flexibilisierung von Arbeitszeit, Verbesserung der Freistellungsregeln, grundsätzlicher Anspruch auf Rückkehr aus Teilzeitbeschäftigung und Urlaub aus familiären Gründen, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen, Ausbau des Sabbatical, Ermöglichung von Ausbildung in Teilzeit
- Personalentwicklung und Fortbildung sowie Behördliches Gesundheitsmanagement als unverzichtbare Elemente einer modernen Personalverwaltung
- Verbesserung der Karrierechancen für Frauen, u. a. durch Einführung einer Zielquote für Frauen in Führungspositionen
- Änderungen im Laufbahnrecht, u. a. Reduzierung der Laufbahngruppen, Anpassung der Laufbahngruppenstruktur an die Entwicklung im Hochschulbereich
- Systematische Überarbeitung des Besoldungsrechts
- Integration der jährlichen Sonderzahlung ab dem 01.01.2017 in die monatlichen Bezüge
- Neuregelung des Familienzuschlags der Stufe 1, insbesondere für Alleinerziehende
- Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen für Beamtinnen und Beamte im langjährigen Vollzugsdienst bei Polizei, Feuerwehr, Justiz, Verfassungsschutz und Steuerfahndung
- Verkürzung der Wartezeit auf Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
- Verbesserung der Besoldung des einfachen Dienstes, vor allem des Justizwachtmeisterdienstes
- Erhöhung des Zuschlags bei begrenzter Dienstfähigkeit und Abkehr von der bisherigen Aufzehrregelung
- Systematische Überarbeitung des Versorgungsrechts
- Regelung des Anspruchs auf Versorgungsauskunft
- Anrechnung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres
- Vereinfachung der Kindererziehungs- und Pflegezuschläge durch Einführung von Festbeträgen
- Regelungen zur Versorgungslastenteilung
Durch diese neue Regelungen soll das Dienstrecht neu geordnet und weiterentwickelt werden.
Quelle dieser Informationen: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/Dienstrechtsmodernisierung/index.jsp (Abruf am 13.06.2016)
Als auf das Beamtenrecht spezialisierte Fachanwältin für Verwaltungsrecht steht Frau Dr. Schroeder Ihnen gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.