Der Bundesrat hat das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz am 27.03.2015 gebilligt.
Das Gesetz soll in erster Linie die Wettbewerbsfähigkeit der Bundeswehr auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Es legt hierzu unter anderem die Einführung einer Arbeitszeit von 41 Wochenstunden fest. Zudem erweitert das Gesetz die Teilzeitbeschäftigung und sorgt für bessere Beförderungs- und Vergütungsmöglichkeiten. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.
Weitere Informationen
Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BWAttraktStG) (BR-Drs. 542/14 – PDF, 1 MB)
Quelle: Mitteilung des Bundesrates vom 27.03.2015