Das VG Aachen hat am 20.11.2014 der Klage eines seit fast 20 Jahren für die Bundeswehr tätigen Oberfeldarztes auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stattgegeben.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Kriegsdienstverweigerung eine Gewissensentscheidung. Der Offizier habe zwar schon nahezu 20 Jahre in der Bundeswehr gedient. Er habe aber glaubhaft gemacht, in einem längeren Wandlungsprozess zu der Erkenntnis gekommen zu sein, dass er seinen Dienst in der Bundeswehr nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne: Er sei im Auslandseinsatz in Afghanistan im Frühjahr 2010 gewesen, als es zu massiven Gefechten mit den Taliban gekommen sei. Der Einsatz sei definitiv kein humanitärer Einsatz, sondern ein Kampfeinsatz gewesen. Er habe dort auch einen guten Freund und Kollegen verloren. Schon dort habe er sich intensiv mit Glaubens- und Gewissenfragen auseinandergesetzt. Zu Hause habe er sich mit den buddhistischen Lehren und ihren Aussagen zur absoluten Gewaltlosigkeit beschäftigt und sei in einem längeren Erfahrungsprozess Buddhist geworden.
VG Aachen, Urt. v. 20.11.2014 – 1 K 3143/13 (nicht rechtskräftig)
Pressemitteilung des VG Aachen vom 20.11.2014