Das OVG Berlin-Brandenburg hat am 28.03.2018 einer Klägerin Recht gegeben, die nach einer maßvollen Brustvergrößerung in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei aufgenommen werden wollte.
Die Polizeibehörde lehnte die Bewerbung ab, weil sie befürchtet, die Bewerberin könnte entweder im Polizeieinsatz durch Gewalteinwirkungen, die zur Beschädigung der Brustimplantate führen, oder durch Materialermüdung ernsthafte Gesundheitsprobleme erleiden und deshalb vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat das erstinstanzliche Urteil des VG Berlin bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht holte wissenschaftliche Gutachten eines Arztes und eines Werkstoffwissenschaftlers ein. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind nach den Gutachten die Befürchtungen der Polizeibehörde bei den im Fall der Bewerberin verwendeten modernen Brustimplantaten, die nicht mehr die Nachteile früherer Produkte aufweisen, unberechtigt.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.03.2018 – 4 B 19.14
Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg v. 28.03.2018