Das VG Cottbus hat die Entlassung eines Polizisten aus dem Probebeamtenverhältnis wegen der Vortäuschung von Dienstunfähigkeit zur Teilnahme an einem 16 km langen Hindernislauf bestätigt.
Der Polizist nahm an einem 16 km langen Hindernislauf teil, obwohl er sich zuvor unter Vorlage eines ärztlichen Attestes wegen einer Fußverletzung krank gemeldet hatte. Er wandte sich mit seinem Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entlassungsverfügung des Landes Brandenburg.
Das VG Cottbus hat den Eilantrag des Polizisten gegen seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis auf Probe zurückgewiesen.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist der Einschätzung des Landes Brandenburg als Dienstherrn zuzustimmen, dass dieses Verhalten Zweifel an der charakterlichen Eignung des Beamten begründet. Insbesondere sei die vom Beamten vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch dessen eigenes Verhalten widerlegt worden. Die Schwere der Verfehlung rechtfertige auch die sofortige Vollziehbarkeit. Erlaube es die körperliche Verfassung, Sandkuhlen, Tunnel, natürliche Hindernisse, Stolperfallen, Strohballen, schlammiges Wasser, Schlammgraben etc. zu überwinden und dabei Platz 127 von insgesamt 649 Teilnehmern einzunehmen, liege darin ein Missbrauch der Krankschreibung, der ein besonders außergewöhnliches Ausmaß erreiche. Als zusätzlich erschwerend wertet das Verwaltungsgericht, dass sich der Antragsteller seiner Laufleistung unter Angabe seines Berufes auf Facebook rühmte.
VG Cottbus, Urt. v. 23.06.2017 – 5 L 110/17 (nicht rechtskräftig)
Pressemitteilung des VG Cottbus v. 14.07.2017