Bürgermeister und Landräte, die als Aufsichtsräte oder Beiräte in Unternehmen des RWE-Konzerns Nebeneinkünfte erzielen, müssen dieses Geld künftig vollständig an ihre Kommunen abgeben.
Das sieht ein neuer Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger vor. Es sei Geld, das der Allgemeinheit zusteht und es sei den Menschen nicht zu vermitteln, warum ein Politiker diese aus seinem Amt erzielten Einkünfte behalten sollte, sagte der Innenminister.
Das Kabinett hat am 30.08.2016 zudem einen Verordnungsentwurf beschlossen, der eine Obergrenze für Vergütungen aus Nebentätigkeiten in den Verwaltungsräten der Sparkassen vorsieht. Dabei soll künftig eine Höchstgrenze von 14.400 Euro pro Jahr für einfache Mitglieder gelten. Für Vorsitzende von Sparkassen-Verwaltungsräten und deren Stellvertreter sollen höhere Freibeträge von 24.000 bzw. 19.200 Euro jährlich eingeführt werden. Bislang durften Einkünfte aus Sparkassentätigkeiten von den Kommunalpolitikern vollständig einbehalten werden.
Auch die allgemeine Zuverdienstgrenze für Beamte soll angepasst werden: Von bisher 6.000 auf künftig 9.600 Euro im Jahr. Der Freibetrag von 6.000 Euro sei 1982 eingeführt worden und werde den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr gerecht, erläuterte Jäger. Im Nebenamt ausgeübt würden von Beamten häufig Lehrtätigkeiten an Fachhochschulen, Universitäten oder sonstigen Einrichtungen, dieses Engagement für Bildung und Fortbildung wolle man fördern.
Die Änderungen der Nebentätigkeitsverordnung sollen nach dem Willen der Landesregierung zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Quelle: Pressemitteilung des MIK NRW v. 30.08.2016