Der Kölner Stadt Anzeiger berichtet in seiner Ausgabe vom 08.06.2016 über ein aktuelles Urteil des AG Düsseldorf gegen eine 14-jährige Schülerin einer Düsseldorfer Förderschule, die wegen Beleidigung ihres 64-jährigen Lehrers auf ihrer Facebook-Seite schuldig gesprochen und zu 20 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt wurde.
Die Schülerin hatte im November 2015 heimlich ihren Lehrer im Klassenraum fotografiert, das Bild auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht und mit dem Zusatz “Behinderter Lehrer ever” versehen. Wegen ihrer persönlichen Facebook-Einstellungen war der Eintrag nicht nur für ihre Freunde, sondern auch für die Freunde der Freunde öffentlich gemacht. Der Lehrer erfuhr hiervon und erstattete Strafanzeige.
Nach Angaben der Schülerin handelte es sich bei ihrem Verhalten um eine Retourkutsche. Sie habe sich darüber geärgert, dass der Lehrer zuvor sie und andere Schüler fotografiert und die Bilder auf die Homepage der Schule gestellt habe. Ob dies zutrifft, blieb im Verfahren offen.
Die Schülerin hat die Tat gestanden und bedauert.
Vertreter von Lehrerverbänden loben den mutigen Schritt des betroffenen Lehrers und hoffen auf eine positive Signalwirkung dieses Urteils im Schulalltag. Lehrer müssten sich nicht beleidigen lassen. Viele Lehrer stünden jedoch durch Schule oder Schulaufsicht unter Druck, in der Öffentlichkeit nicht darüber zu sprechen, weil das ein schlechtes Bild auf die Schule werden könnte.