Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vorgelegt.
Auf Grundlage dieses Gesetzesentwurfes, der von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegt wurde, soll für die Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr zukünftig analog zu den Bundesbeamten prinzipiell eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 41 Stunden gelten. Ausnahmen sollen nur erlaubt sein, um den Dienstbetrieb und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte aufrecht zu erhalten.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetz das Ziel die Streitkräfte im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft um geeigneten Nachwuchs besser zu positionieren. Die Bundeswehr benötige sowohl im Grundbetrieb als auch bei ihren weltweiten Einsätzen “qualifizierte, motivierte und belastbare” Soldaten, heißt es in der Gesetzesvorlage. Die Kosten für das Attraktivitätsprogramm beziffert das Verteidigungsministerium auf rund eine Milliarde Euro für die Jahre 2015 bis 2018.
Das Gesetzespaket sieht eine Reihe von Verbesserungen in den Bereichen Arbeitszeiten, Besoldung, Beförderungen und soziale Absicherung für die Soldaten vor. So sollen neben der Einführung der 41-Stunden-Woche die Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigungen nach dem Vorbild des öffentlichen Dienstes ausgebaut werden. Mit diesen Regelungen soll vor allem die Vereinbarkeit von Dienst, Familienleben und Freizeit erleichtert werden.
Um vor allem dringend benötigtes, hochqualifiziertes Personal für die Streitkräfte zu gewinnen, ist die Einführung eines Personalbindungszuschlages für Zeit- und Berufssoldaten geplant. Dieser Zuschlag soll bis zu vier Jahre lang in Höhe von 20 Prozent des ersten Grundgehaltes gezahlt werden können – entweder in Form eines monatlichen Zuschlags oder als Einmalzahlung. Damit sollen Personalengpässe in Verwendungsbereichen, die über sechs Monate lang ihre Sollstärke nur zu 90 Prozent erreichen, schneller beseitigt werden.
Erhöht werden soll neben dem Wehrsoldtagessatz zudem die Erschwernis- und Stellenzulagen, zum Beispiel für Minentaucher, Angehörige des Kommandos Spezialkräfte und Soldaten, die ihren Dienst in Bunkeranlagen leisten. Zudem sollen die Beförderungsmöglichkeiten von Mannschaftsdienstgraden durch eine Streichung der Planstellenobergrenzen erhöht werden.
Verbesserungen sieht das Gesetz auch bei der sozialen Absicherung der Soldaten vor. So sollen Zeitsoldaten zukünftig eine erhöhte Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Zudem soll der Stichtag für Entschädigungszahlungen nach dem Einsatzversorgungsgesetz für Soldaten, die in Auslandseinsätzen verletzt wurden, vom 01.12.2002 auf den 01.07.1992 vorverlegt werden.
Weitere Informationen
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BWAttraktStG) (BT-Drs. 18/3697 – PDF, 628 KB)
Quelle: Mitteilung des Bundestages vom 27.01.2015