Die Bundesregierung hat zur Weiterentwicklung des Dienstrechts bei den Nachfolgeunternehmen der Post einen Gesetzentwurf eingebracht.
Dabei gehe es vor allem um den Schutz der Beteiligteninteressen bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, etwa bei der Umwandlung von Unternehmen, heißt es im Entwurf eines “Gesetzes zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost” (BT-Drs. 18/3512 – PDF, 693 KB). Globale Konzernbildungen sowie die Ausgründung von Tochter- und Enkelgesellschaften seien bei Schaffung des Gesetzes nicht absehbar gewesen. Mit dem Gesetzentwurf solle zudem die Bearbeitung der beamtenrechtlichen Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen zentral zusammengefasst werden.
Quelle: Mitteilung des Bundestages vom 15.12.2014