Das VG Köln hat jüngst in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren beschlossen, dass die Stadt Köln über die Vergabe des Leitungspostens beim Personal- und Organisationsamt neu entscheiden muss.
Damit gab das Gericht dem Eilantrag des früheren Leiters der Gebäudewirtschaft statt. Dieser war im Bewerbungsverfahren seiner Mitbewerberin, einer früheren Frauenbeauftragten, unterlegen. Nach Auffassung des VG Köln war die Auswahlentscheidung der Stadt Köln zu Gunsten der Mitbewerberin fehlerhaft, weil die Stadt nicht ausreichend berücksichtigt habe, dass die Bewerbung des Antragstellers höher zu gewichten sei, da der Antragsteller “in einem höheren statusrechtlichen Amt” gewesen sei.
Informationsquelle: KStA vom 16./17.08.2014, S. 26.