Das VG Aachen hat am 11.03.2021 im schriftlichen Verfahren die Klage eines ehemaligen Beamten der Gemeinde Hürtgenwald zum Großteil abgewiesen und entschieden, dass dieser an die Kommune Schadensersatz in Höhe von rund 680.000 Euro zahlen muss.
Bereits im August 2019 verurteilte das Landgericht Aachen den ehemaligen Beamten wegen Untreue in 545 Fällen und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Gegenstand des Strafprozesses waren Manipulationen von Zahlungsvorgängen in der kommunalen Kämmerei im Zeitraum zwischen Januar 2013 und Dezember 2017. Im Anschluss daran forderte die Gemeinde von ihm die Zahlung von insgesamt rund 740.000 Euro.
Das Verwaltungsgericht hat der Gemeinde nun im Wesentlichen Recht gegeben.
Hinsichtlich der Taten, die bereits Gegenstand des Strafverfahrens waren, hat die 1. Kammer sich den Feststellungen des Landgerichts angeschlossen. Die Gemeinde hätte nach Auffassung der Kammer allerdings berücksichtigen müssen, dass der Kläger von dem im Strafverfahren festgestellten Schaden in Höhe von rund 600.000 Euro bereits einen Teil wiedergutgemacht hat. Das Gericht ist zudem zu der Überzeugung gelangt, dass der Kläger die Gemeinde darüber hinaus in Höhe von rund 130.000 Euro geschädigt hat. Dieser Betrag ergab sich für die Kammer nachvollziehbar aus einer von der Kommune erstellten Auflistung weiterer Schadenspositionen.
Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.
VG Aachen, Urt. v. 11.03.2021 – 1 K 2566/19
Pressemitteilung des VG Aachen v. 15.03.2021