Die Kanzlei DR. SCHROEDER ist eine Kanzlei für Beamtenrecht. Das Beamtenrecht ist ein klassisches Teilgebiet des breit gefächerten Verwaltungsrechts. Da es nach dem geltenden anwaltlichen Berufsrecht keinen Fachanwalt für Beamtenrecht, sondern allein den übergreifend formulierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht gibt, kommt in der Innehabung dieses Fachanwaltstitels eine nachgewiesene besondere fachliche und praktische Qualifikation für das Verwaltungsrecht zum Ausdruck.
Bei Frau Dr. Schroeder wird dieser Umstand dadurch verstärkt, dass sie sich bereits seit ihrem Studium der Rechtswissenschaften konsequent auf das öffentliche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht, das Verfassungsrecht und das Recht der Europäischen Union, spezialisiert hat. Sie verfügt daher über eine seit mittlerweile rund 30 Jahren währende profunde fachliche Spezialisierung und praktische Erfahrung im öffentlichen Recht, insbesondere im Verwaltungsrecht, im Verfassungsrecht und im Recht der Europäischen Union.
Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht hat sich Frau Dr. Schroeder konsequent auf das Beamtenrecht spezialisiert und verfügt aufgrund ihrer langjährigen, mittlerweile über 15 Jahre währenden fachlichen Spezialisierung und anwaltlichen Erfahrung über ausgewiesene Kernkompetenzen im Beamtenrecht. Diese Expertise von Frau Dr. Schroeder kommt ihren Mandanten nachhaltig zu Gute.
Bei ihrer fachanwaltlichen Tätigkeit ist der Blick von Frau Dr. Schroeder nicht auf das Beamtenrecht beschränkt. Vielmehr berücksichtigt Frau Dr. Schroeder auch die für die Bearbeitung beamtenrechtlicher Angelegenheiten relevanten rechtlichen Zusammenhänge etwa mit dem Recht der Europäischen Union (z.B. Grundfreiheiten; Einfluss des Rechts der Europäischen Union auf das Beamtenrecht; beamtenrechtliche Ansprüche, die unmittelbar im Recht der Europäischen Union wurzeln), mit dem Verfassungsrecht (z.B. Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte), mit dem Datenschutzrecht (z.B. Personaldatenschutzrecht, Gesundheitsdatenschutzrecht), mit dem Schwerbehindertenrecht (z.B. Rechte von Schwerbehinderten), mit dem Hochschulrecht mit Blick auf das Hochschullehrerdienstrecht, mit dem Schulrecht mit Blick auf das Lehrerdienstrecht, mit dem Kommunalrecht mit Blick auf kommunale Wahlbeamte usw.
Im Beamtenrecht ist Frau Dr. Schroeder konkret im Bundesbeamtenrecht, im Landesbeamtenrecht Nordrhein-Westfalen und im Landesrecht der Richter und Staatsanwälte Nordrhein-Westfalen anwaltlich tätig.
Im Bundesbeamtenrecht ist Frau Dr. Schroeder dementsprechend grundsätzlich bundesweit anwaltlich tätig. Im Landesbeamtenrecht Nordrhein-Westfalen und im Landesrecht der Richter und Staatsanwälte Nordrhein-Westfalen ist Frau Dr. Schroeder im gesamten Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen anwaltlich tätig.
Frau Dr. Schroeder berät und vertritt ihre Mandanten kompetent, umfassend, vorausschauend und erfolgreich. Sie legt großen Wert auf eine persönliche Betreuung jedes einzelnen Mandats. Dazu gehört auch, dass Frau Dr. Schroeder ihre anwaltlichen Erstberatungen prinzipiell in Form einer persönlichen Besprechung in ihrer Kanzlei durchführt. Diese Handhabe hat sich langjährig bewährt und wird von ihren Mandanten sehr geschätzt.
Frau Dr. Schroeder ist für Mandanten tätig, denen an einer maßgeschneiderten, d.h. auf die persönlichen Interessen und Bedürfnisse bestmöglich zugeschnittenen Lösung ihres Anliegens auf der Grundlage fundierter Fachkompetenz und Erfahrung gelegen ist.
Die anwaltlichen Dienstleistungen der Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER umfassen
Anwaltliche Rechtsberatung besteht in der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft in Bezug auf einen Beratungsgegenstand. Die Rechtsberatung kann einmalig erfolgen oder sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Nicht selten besteht die Rechtsberatung darin, dass sich Mandanten “im Hintergrund” anwaltlich begleiten lassen. In diesen Fällen agieren die Mandanten nach außen hin selbst und werden dabei – für Dritte bewusst nicht erkennbar – von Frau Dr. Schroeder fortlaufend begleitet.
Häufig berät Frau Dr. Schroeder ihre Mandanten auch bereits vorbeugend. In diesen Fällen geht es darum, die Sach- und Rechtslage umfassend zu analysieren und auf dieser Grundlage Handlungsstrategien zu entwickeln, um denkbare rechtliche Probleme oder Konflikte mit Dritten von vornherein zu vermeiden.
Einen besonderen Fall anwaltlicher Rechtsberatung bildet die anwaltliche Erstberatung. Bei der anwaltlichen Erstberatung handelt es sich um ein erstes Beratungsgespräch in Bezug auf einen Beratungsgegenstand. Dieses Gespräch kann bis zu einer Zeitstunde (60 Minuten) dauern. In dieser Einstiegsberatung legt der Mandant zunächst seinen Beratungsgegenstand dar. Anschließend wird erörtert, ob und ggf. welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um in dieser Sache vorzugehen, des Weiteren, ob ein solches Vorgehen nach einer ersten (vorläufigen) rechtlichen Einschätzung sinnvoll ist und welche Kosten bei diesem Vorgehen voraussichtlich zu erwarten sind.
Anwaltliche Vertretung besteht – im Gegensatz zur Rechtsberatung – in der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Mandanten als Bevollmächtigte. Frau Dr. Schroeder vertritt ihre Mandanten außergerichtlich sowie – bei Bedarf – vor allen Gerichten, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen (ausgenommen Bundesgerichtshof), und Gerichten außerhalb der deutschen Gerichtsbarkeit, z.B. vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gericht Erster Instanz.
Konfliktlösung besteht in der anwaltlichen Konfliktberatung und in der anwaltlichen Vermittlung in Konfliktsituationen. Zum Bereich der Konfliktlösung gehört auch die Tätigkeit als anwaltlicher Moderator, d.h. Lenker von Konfliktgesprächen.
Für ein Erstberatungsgespräch sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bei einem Mandanten, der Verbraucher ist, eine Beratungsgebühr bis maximal 190,- € (zzgl. 19% Umsatzsteuer) vor; bei einem Mandanten, der nicht Verbraucher ist, gilt diese Gebührengrenze von 190,- € (netto) nicht.
Für ihre anwaltliche Tätigkeit vereinbart Frau Dr. Schroeder – je nach Angelegenheit – eine Vergütung nach den gesetzlichen Gebühren des RVG, eine Vergütung nach Zeitaufwand oder ein individuelles Pauschalhonorar.
Vor der Erteilung eines Auftrags informiert Frau Dr. Schroeder ihre Mandanten regelmäßig über das Honorar für ihre anwaltliche Tätigkeit. Die Mandanten wissen daher bei ihrer Mandatserteilung, welche voraussichtlichen Kosten auf sie zukommen; dadurch ist eine volle Kostentransparenz gewährleistet.
Termine für eine Besprechung Ihrer Angelegenheit finden nach Vereinbarung statt. Das gilt auch für ein Erstberatungsgespräch.
Zwecks Terminvereinbarung rufen Sie bitte gerne in unserer Kanzlei an (Telefonnummer: 0221 / 430 82 924) oder senden Sie uns eine E-Mail unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift an oder verwenden Sie unser Kontaktformular. Am schnellsten und einfachsten erreichen Sie uns in der Regel per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen.
Erstberatungen erfolgen grundsätzlich immer in einem persönlichen Gespräch in der Kanzlei DR. SCHROEDER.
Übrigens: Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben sollten, genießen Sie – wie jemand ohne Rechtsschutzversicherung – die freie Anwaltswahl. Selbst wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen einen Rechtsanwalt empfehlen sollte, sind Sie keinesfalls an diese Empfehlung gebunden, sondern können immer den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Dies ist gesetzlich so vorgesehen.
Korrespondenzsprachen der Kanzlei DR. SCHROEDER sind
Eine Rechtsanwaltskanzlei ist diejenige Räumlichkeit, in der ein Rechtsanwalt die sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür vorhält, um seine freiberufliche Tätigkeit auszuüben. Das anwaltliche Berufsrecht gibt hierzu relevante Vorgaben (vgl. § 27 BRAO; § 5 BORA).
Ja, es gibt eine Kanzleipflicht. § 27 Abs.1 BRAO verpflichtet einen Rechtsanwalt, im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einzurichten und zu unterhalten.
Bei einer Fachanwaltskanzlei oder Fachkanzlei handelt es sich um eine übliche Rechtsanwaltskanzlei. Die Bezeichnung „Fachanwaltskanzlei“ oder „Fachkanzlei“ soll zum Ausdruck bringen, dass in der Rechtsanwaltskanzlei ein Fachanwalt tätig ist bzw. die Rechtsanwaltskanzlei eine bestimmte fachliche Spezialisierung hat.
Mit der Bezeichnung „Kanzlei für …“ wird auf die fachliche Ausrichtung der angebotenen Leistungen einer Rechtsanwaltskanzlei hingewiesen. Die Bezeichnung ist Teil der beruflichen Außendarstellung einer Rechtsanwaltskanzlei.