Das OVG Berlin-Brandenburg hat am 24.10.2019 entschieden, dass ein Polizeianwärter zu Recht aus dem Polizeidienst entlassen worden ist, nachdem er ein Video ins Internet eingestellt hatte, das den Eindruck vermittelt, ihn bei einem Betrug zu zeigen.
Das VG Berlin hatte entschieden, dass der Polizeianwärter zu Recht aus dem Polizeidienst entlassen worden sei. Zur Begründung seiner Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass der Polizeianwärter durch sein Verhalten gegen seine Kernpflichten als Polizeibeamter verstoßen habe. Aufgabe der Polizei sei es, Straftaten zu verhindern und aufzuklären, nicht aber für vermeintliche Betrugsmaschen – selbst in Form eines Sketches – zu werben. Die Polizei habe daher den Anwärter zu Recht wegen berechtigter Zweifel an seiner charakterlichen Eignung entlassen.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde des Polizeianwärters gegen die Eilentscheidung des VG Berlin zurückgewiesen.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts vermochte der Polizeianwärter die Argumentation des Verwaltungsgerichts mit seiner Beschwerde nicht zu entkräften.
OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.10.219 – 4 S 44.19, 4 M 10.19
Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg v. 25.10.2019