Herzlich Willkommen

Rechtsanwalts­kanzlei
für Beamtenrecht

Kanzlei DR. SCHROEDER in Köln

Beamtenrecht Bund

Beamtenrecht für die Beamten des Bundes, vor allem Dienstrecht, Besoldungsrecht, Disziplinarrecht, Prüfungsrecht, Versorgungsrecht.

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Beamtenrecht Land
Nordrhein-Westfalen

Beamtenrecht z.B. für die Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen, für die Kommunalbeamten, für das beamtete Personal an Hochschulen, insbesondere Dienstrecht, Besoldungsrecht, Disziplinarrecht, Prüfungsrecht, Versorgungsrecht.

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Recht der Richter und Staatsanwälte Land Nordrhein-Westfalen

Vor allem Dienstrecht, Besoldungsrecht, Disziplinarrecht, Prüfungsrecht und Versorgungsrecht für die Richter und Staatsanwälte des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER

Herzlich Willkommen auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER – Ihrer Kanzlei für Beamtenrecht. Die Kanzlei DR. SCHROEDER steht für anwaltliche Professionalität durch 

  • langjährige fachliche Spezialisierung und regelmäßige fachliche Fortbildung
  • langjährige anwaltliche Erfahrung
  • umfassende und vorausschauende Beratung und Vertretung der Mandanten
  • effektive Durchsetzung und optimale Verteidigung der Interessen der Mandanten
  • individuelle, interessengerechte Lösungen
  • persönliche Betreuung jedes einzelnen Mandats.
Diese Grundlagen sind zugleich die tragenden Säulen einer erfolgreichen anwaltlichen Mandatsbearbeitung.

Frau Dr. Daniela Schroeder, LL.M.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Frau Dr. Schroeder ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Sie verfügt über langjährige fachliche Spezialisierung und anwaltliche Erfahrung mit ausgewiesenen Kernkompetenzen im Beamtenrecht.

Frau Rechtsanwältin Dr. Schroeder betreut jedes einzelne Mandat persönlich. Sie berät und vertritt ihre Mandanten kompetent, umfassend, vorausschauend und erfolgreich.

Kompetenzen, Leistungen und Service der Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER

Kanzlei Rechtsanwalt Beamtenrecht Köln

Kompetenzen

  • Bundesbeamtenrecht
  • Landesbeamtenrecht Nordrhein-Westfalen
  • Landesrecht der Richter und Staatsanwälte Nordrhein-Westfalen
  • Konfliktlösung
Kanzlei Rechtsanwalt Beamtenrecht Bund NRW

Leistungen

  • Rechtsberatung
  • Rechtsvertretung
  • Rechtsgutachten
  • Konfliktberatung
  • Vermittlung in Konflikten
Kanzlei Rechtsanwalt Beamtenrecht

Service

  • persönliche Betreuung jedes einzelnen Mandats
  • Kostentransparenz
  • Termine nach Vereinbarung
  • zeitnahe Terminvergabe

Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER – Ihre Kanzlei für Beamtenrecht in Köln

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht ist Frau Dr. Schroeder ganz auf das Beamtenrecht spezialisiert und verfügt aufgrund ihrer langjährigen fachlichen Spezialisierung und anwaltlichen Erfahrung über ausgewiesene Kernkompetenzen in diesem Rechtsgebiet.

Konkret ist Frau Dr. Schroeder im Bundesbeamtenrecht und im Landesbeamtenrecht Nordrhein-Westfalen anwaltlich tätig. Hinzu kommt das Landesrecht der Richter und Staatsanwälte Nordrhein-Westfalen. 

Recht Aktuell der Kanzlei DR. SCHROEDER

Beamtenrecht Bund und Beamtenrecht Land NRW

Kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei individueller Überschreitung der Wochenarbeitszeit eines Schulleiters

Ein Schulleiter, der über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst verrichtet, weil er dies zur ordnungsgemäßen Bewältigung seiner Aufgaben für erforderlich…

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Beamtenrecht Bund und Beamtenrecht Land NRW

Abschlag von 15 % bei der Versorgungsabfindung nach einem Wechsel in einen EU-Mitgliedstaat oder zur EU mit Unionsrecht unvereinbar

Der in Art. 99a Abs. 3 Satz 1 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) vorgesehene Abschlag von 15 % bei der Versorgungsabfindung nach…

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Beamtenrecht Bund und Beamtenrecht Land NRW

Nordrhein-westfälische Polizei durfte tätowierten Bewerber ablehnen

Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einem Bewerber für den Polizeivollzugsdienst die Einstellung wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung versagen, die sich…

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Beamtenrecht Bund und Beamtenrecht Land NRW

Amokfahrt Trier: Land muss nicht für Schmerzensgeld aufkommen

Das Land ist nicht verpflichtet, die Erfüllung des einem Polizeibeamten gegen den Verursacher der Amokfahrt in Trier zuerkannten Schmerzensgeldanspruchs zu…

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Beamtenrecht Bund und Beamtenrecht Land NRW

Die Nordsee muss warten – Eilantrag auf Versetzung einer Lehrerin erfolglos

Eine Lehrerin aus dem Kreis Recklinghausen, die unter anderem ein Haus an der Nordseeküste gekauft und ihren Hauptwohnsitz dort angemeldet…

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Beamtenrecht Bund und Beamtenrecht Land NRW

Lehrauftrag an Universität keine ruhegehaltsfähige Dienstzeit

Als „privatrechtliches Arbeitsverhältnis“ im Sinne von § 10 Satz 1 BeamtVG sind nur entgeltliche Beschäftigungsverhältnisse im Sinne von § 611…

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